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Was ist die BFSG-Deadline 2025 und für wen gilt sie?

Kurzfassung

Die BFSG-Deadline ist der 28. Juni 2025 und betrifft die meisten digitalen Dienste und B2B-Plattformen in Deutschland.

Die BFSG-Deadline ist für den 28. Juni 2025 angesetzt und markiert das offizielle Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in Deutschland. Dieses Gesetz gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, einschließlich E-Commerce-Plattformen und elektronischer Kommunikation. Im B2B-Sektor müssen alle Unternehmen, die wesentliche digitale Dienste auf dem deutschen Markt anbieten, die Konformität sicherstellen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind in der Regel von diesen Anforderungen ausgenommen. Größere B2B-Organisationen müssen jedoch ihre Websites überprüfen, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Richtlinien stellt sicher, dass Ihre Dienste für alle Nutzer zugänglich bleiben. Sie schützt Ihr Unternehmen zudem vor potenziellen Rechtsstreitigkeiten und betrieblichen Störungen. Die frühzeitige Umsetzung von Compliance-Maßnahmen ist der effektivste Weg, sich auf diesen Übergang vorzubereiten.

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