Trends & Einblicke
Betrifft die EAA-Compliance im B2B-Bereich auch Unternehmen außerhalb der EU?
Kurzfassung
Ja, jedes Unternehmen, das den deutschen Markt bedient, muss das BFSG einhalten, unabhängig vom Hauptsitz.
Ja, die Anforderungen zur EAA-Compliance im B2B-Bereich gelten auch für internationale Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, wenn sie den EU-Markt bedienen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konzentriert sich auf den Schutz von Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland, was bedeutet, dass jeder dort angebotene digitale Dienst konform sein muss. Wenn Ihr amerikanisches, britisches oder asiatisches Unternehmen eine lokalisierte deutsche Website betreibt, sind Sie gesetzlich zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Andernfalls können Ihre digitalen Dienste auf dem europäischen Markt eingeschränkt oder gesperrt werden. Dieser Regulierungsansatz ähnelt stark der extraterritorialen Anwendung der DSGVO. Viele europäische B2B-Kunden aktualisieren bereits ihre Beschaffungsrichtlinien, um Barrierefreiheit von allen globalen Lieferanten zu verlangen. Die Ausrichtung Ihrer digitalen Plattformen auf diese Standards stellt sicher, dass Sie keine wertvollen europäischen Partnerschaften verlieren. Sie demonstriert zudem Ihr Engagement für inklusive Geschäftspraktiken auf globaler Ebene. Die jetzige Vorbereitung sichert Ihre Position auf dem wettbewerbsintensiven europäischen Markt.