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Benötige ich eine schriftliche Genehmigung, um Kunden- oder Partnerlogos auf meiner Website anzuzeigen?

Kurzfassung

Ja, eine schriftliche Genehmigung ist rechtlich erforderlich, um geschützte Logos auf Ihrer Website zu nutzen.

Ja, Sie müssen eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung einholen, bevor Sie Kunden- oder Partnerlogos auf Ihrer B2B-Website anzeigen. Das Markenrecht schützt Unternehmenslogos vor unbefugter werblicher Nutzung, weshalb Standard-Dienstleistungsverträge selten automatische Werberechte einräumen. Die Veröffentlichung eines Logos ohne Zustimmung kann zu rechtlichen Schritten, Abmahnungen und beschädigten Geschäftsbeziehungen führen. Um die Compliance zu gewährleisten, sollten Marketingteams eine standardisierte Einverständniserklärung zur Logonutzung erstellen. Dieses Dokument sollte genau festlegen, wo, wie und wie lange das Logo angezeigt wird. Im DACH-Raum wird die Einhaltung von Vorschriften sehr ernst genommen, was eine dokumentierte Genehmigung umso wichtiger macht. Durch die Einholung einer formellen Zustimmung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken und zeigen Respekt für die Marke Ihres Partners. Zudem wird dadurch sichergestellt, dass Ihr Social Proof rechtlich einwandfrei und für potenzielle Kunden glaubwürdig bleibt.

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